Startseite
   

www.aworldconnected.org


18.07.2009 23:45

Rentenversicherung

 

 

Grundsätzliches


Eine Rentenversicherung ist im Prinzip eine Lebensversicherung, in der nicht der Tod, sondern das lange Leben versichert wird. Mit ihr soll dafür gesorgt werden, dass Menschen nach ihrem Arbeitsleben auch ohne Erwerbstätigkeit ein regelmäßiges Einkommen haben. Über den persönlichen Rahmen hinaus soll die Rentenversicherung dafür sorgen, dass keine Altersarmut entsteht. Dabei steht der Solidargedanke im Vordergrund. In Deutschland ist die Rentenversicherung in einem 3-Säulenmodell organisiert. Dazu gehören die gesetzliche, die betriebliche und die private Rentenversicherung.

 

Gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rente basiert auf einem Generationenvertrag. Dieser besagt, dass die aktuell erwerbstätigen Bürger die Rente für diejenigen Menschen zahlen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Diesen Prozess nennt man Umlageverfahren.
Es gibt drei Risiken, die in der gesetzlichen Rente abgesichert sind: Alter, Erwerbsminderung und Tod. Der Regelfall ist die Altersrente, die ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter ausbezahlt wird. Dazu kommen zahlreiche Übergangslösungen, die eine frühere Verrentung erlauben. Diese sind im Altersteilzeitgesetz geregelt und sollen den Erwerbstätigen einen schrittweisen Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglichen. Meistens geht damit jedoch eine Rentenkürzung einher, aber es gibt auch subventionierte Modelle, in denen der Rentenanspruch erhalten bleibt, so als ob man in Vollzeit weiter arbeiten würde bis zum Rentenalter. Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach den gezahlten Beiträgen. In die Berechnung mit der so genannten Rentenformel fließen auch Kindererziehungszeiten und Ausbildung bzw. Studium mit ein.


Die Erwerbsminderungsrente wird dann ausbezahlt, wenn ein Erwerbstätiger nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Alle Personen, die vor 1961 geboren worden sind, gelten als berufsunfähig, wenn sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können. Ab 1961 gilt, dass man notfalls auch andere berufliche Tätigkeiten ausüben muss. Zudem wird unterschieden zwischen voller und halber Berufsunfähigkeit. Abhängig ist die Einstufung und damit die Rentenhöhe von der Leistungsfähigkeit des Versicherten. Die Höhe richtet sich wie die Altersrente im Wesentlichen nach den zuvor eingezahlten Beiträgen. Umgangssprachlich wird die Erwerbsminderungsrente auch als Frührente bezeichnet, ebenso wie die vorzeitige Altersrente.


Stirbt ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung nach mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft, wird in bestimmten Fällen eine Witwen-/Witwerrente und eine Halbwaisen-/Waisenrente ausbezahlt. Deren Höhe richtet sich ebenfalls hauptsächlich nach den eingezahlten Beiträgen. Die Voraussetzungen sind u.a., dass der hinterbliebene Lebenspartner über 45 Jahre alt ist oder eine Erwerbsminderung nachweisen kann. Hinterbliebene Kinder bekommen maximal bis zum 27. Lebensjahre eine Rente ausbezahlt, die zwischen einem Zehntel (Halbwaisenrente) und einem Fünftel (Waisenrente) der am Todestag berechneten Rente beträgt.

 

Private Rentenversicherung


Anders als bei einer normalen Lebensversicherung wird bei dem Eintritt in eine private Rentenversicherung nicht der Gesundheitszustand des Antragsstellers überprüft, da der Versicherer prinzipiell profitiert von einem frühen Tod des Versicherten.
Üblicherweise wird bei Vertragsbeginn eine Aufschubzeit vereinbart. Diese legt den Zeitraum fest, in dem Beiträge bezahlt werden. Nach der Aufschubzeit beginnt die Rentenauszahlung. Es gibt auch die Möglichkeit, die Rentenversicherung mit einer Einmalzahlung sofort beginnen zu lassen. Die Auszahlung kann als regelmäßige Leibrente oder einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Ebenfalls ist es möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, so dass die Rente auch nach dem Tod des Versicherten bezahlt wird. Dies dient dem Schutz von Hinterbliebenen, die ansonsten in der privaten Rentenversicherung nicht abgesichert sind. Allerdings kann man auch spezielle Witwen- und Waisenrenten vereinbaren. Alle zusätzlichen Leistungen sind jedoch mit einem höheren Beitrag zu finanzieren.

 

Riester-Rente


Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber gefördert wird. Sie wurde eingeführt um einen Anreiz in der Bevölkerung zu schaffen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge zu betreiben. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind im Vergleich zu den normalen privaten Rentenversicherungen gering, dafür erhält der Versicherte jedoch ein höheres Maß an Sicherheit.

 

Rürup-Rente


Die Rürup-Rente oder Basisrente ist eine Rente, die ähnlich funktioniert wie die gesetzliche Rente, aber mit einem kapitalgedeckten Verfahren arbeitet. Sie wurde vor allem eingeführt, um Selbstständigen eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge zu ermöglichen.

 

Betriebliche Rentenversicherung


Die betriebliche Altervorsorge basiert darauf, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten Leistungen im Todesfall, bei Invalidität und Tod garantiert. Im Betriebsrentengesetz sind die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die Betriebsrente organisiert wird. Betriebsrenten werden staatlich gefördert und meistens erwirtschaftet, indem der Arbeitnehmer einen Teil seines Lohnes zur Finanzierung der Altersvorsorge bereitstellt, dazu kommen Beiträge der Arbeitgeber. Es gibt verschiedene Modelle, in denen entweder kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Verfahren zum Einsatz kommen. Typische Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionskassen und Pensionsfonds. Der Unterschied zur privaten Krankenversicherung besteht darin, dass der Arbeitgeber als Treuhänder für seine Mitarbeiter agiert und deshalb auch an dessen Interessen gebunden ist. Dahingegen arbeitet eine private Versicherungsgesellschaft vor allem gewinnorientiert.

 

Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme


Die gesetzliche Rente steht aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland vor ernsten Schwierigkeiten. Die Altersstruktur der Gesellschaft verändert sich dramatisch und immer mehr Rentenempfänger müssen von einer sinkenden Zahl von Beitragszahlern finanziert werden. Zusätzlicher Druck entsteht in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit.
Als Antwort auf dieses Problem hat der Gesetzgeber die private Vorsorge mit der Riester- und der Rürup-Rente gestärkt. Damit soll der Einstieg in eine private Sorge gefördert werden, der langfristig dafür sorgen soll, dass Erwerbstätige auch weiterhin akzeptable Renten erhalten werden. Problematisch ist jedoch, dass gerade die Menschen in den unteren Gehaltsklassen oft kein Geld für eine private Vorsorge haben. Noch schlimmer trifft es die vielen Geringverdiener, die weder einen gesetzlichen noch eine privaten Rentenanspruch besitzen.


 

 

Neueste Artikel

21.10.2010 23:47: Fotografie: Die Geschichte von Bild und Kunst als Unikat
21.10.2010 23:45:
21.10.2010 23:32: Baufinanzierung   Der Traum vom Haus im Neubau oder
21.10.2010 23:21:
21.10.2010 23:25: Kontaktlinsen mit Farben:   Ideal als Alternative
17.06.2010 18:21: Gedichte - Entstehungsgeschichte und Wirkung Gedichte
17.06.2010 18:16: Frisuren Es gibt viele modische Haarschnitte, doch
17.06.2010 18:11: Beauty    
17.06.2010 17:58: Fettburner Diät - Fatburner Diät   Woher stammt
15.05.2010 17:51: PS3 - Playstation 3 Eine Spielekonsole in ihrer dritten
© aworldconnected.org Impressum