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18.07.2009 17:46

Hausratversicherung

 

 

Grundsätzliches zur Hausratversicherung


Mit einer Hausratversicherung schützt man sich vor Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Vandalismus, Leitungswasser, Explosion, Raub, Einbruchdiebstahl und Feuer. Für den Versicherungsschutz ist nicht nur die Art des Gegenstandes wichtig, sondern auch der Ort, an dem er sich befindet.

 


Welcher Hausrat ist geschützt?


Alle Gegenstände in einem Haushalt, die ver- oder gebraucht werden, sind versichert. Ausgenommen sind Gegenstände, die mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen z.B. auch Teppichböden.

Sämtliche Arbeitsgeräte, insofern sie von Mitgliedern des Haushaltes genutzt werden. Dazu gehören Bürogeräte und Werkzeuge. Ausgeschlossen sind jedoch in der Regel Arbeitsgeräte, die nicht zum Haushalt gehören.

Krankenfahrstühle, Go-Karts, Spielfahrzeuge und Rasenmäher sind zwar geschützt, aber Kraftfahrzeuge, Anhänger und weiteres Zubehör sind vom Schutz ausgenommen. Fahrräder sind normalerweise nicht geschützt, aber oft besteht die Möglichkeit, diese in den Versicherungsschutz zu integrieren.

Bargeld, Schmuck, Urkunden und sonstige Wertsachen sind versichert, allerdings gibt es meist eine Begrenzung im Vertrag, die unter der allgemeinen Versicherungssumme liegt.

Haustiere wie Katzen, Vögel und Hunde sind geschützt. Nur die Tiere, die explizit im Vertrag genannt sind, werden von der Hausratversicherung berücksichtigt.

Sportgeräte ohne Motor, insbesondere kleine Boote und Fluggeräte sind ausdrücklich eingeschlossen. Auch hier gilt, dass im Vertrag genau geregelt ist, welche Sportgeräte versichert sind.

Markisen und Antennenanlagen, die alleine der privaten Nutzung dienen, sind ebenfalls abgedeckt.

Es besteht die Möglichkeit auch andere Schäden, z.B. durch Überspannung, in den Vertrag aufzunehmen.

 


An welchen Orten ist der Hausrat versichert?


Der Ort spielt eine große Rolle bei der Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Ein Gegenstand ist nur dann versichert, wenn er in einem vom Vertrag abgedeckten Raum beschädigt wird. Dazu gehören im Allgemeinen die Privaträume des Versicherten, die im Vertrag genannt sind. Auch Balkone, Terrassen und Loggien sind versichert, wenn sie ein Teil der Wohnung oder des Hauses sind. Ebenso werden auch Garagen und Nebengebäude von der Hausratversicherung erfasst. Wenn es eine Waschküche oder einen Trockenraum gibt, der von mehreren Parteien genutzt wird, gilt der Versicherungsschutz auch in diesen Gemeinschaftsräumen. Natürlich nur für die eigenen Gegenstände.

Bei einem Umzug gilt eine Übergangsregelung von zwei Monaten, in denen die Versicherung sowohl in der alten als auch der neuen Wohnung gilt.

Außerhalb der Privaträume sind Gegenstände des Haushaltes dann versichert, wenn der Versicherte ein Wehr- oder Zivildienstleistender, Auszubildender oder Student ist. Erst wenn der Versicherte einen eigenen Haushalt gründet, benötigt er eine eigene Hausratversicherung.

Im Urlaub oder auf Reisen schützt die Hausratversicherung den mitgenommenen Hausrat in der ganzen Welt. Im Vertrag ist üblicherweise aber eine zeitliche Begrenzung ebenso vorgesehen wie eine Deckelung der Versicherungssumme. Dies sollte man besonders bei langen Reisen beachten und eventuell eine zusätzliche Versicherung abschließen.

 


Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?


In jedem Vertrag wird eine Versicherungssumme festgelegt. Auch wenn der Schaden viel größer ist, wird maximal dieser Betrag im Versicherungsfall erstattet. Deswegen ist es von enormer Wichtigkeit den Wert des Hausrates möglichst gut zu kennen. Denn ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Es ist zudem so, dass eine Versicherung im Schadensfall prüft, welchen Wert der Hausrat tatsächlich hatte. Liegt dieser z.B. bei 100.000 Euro und die Versicherungssumme ist 50.000 Euro, dann zahlt die Versicherung nicht etwa die Hälfte des Schadens, sondern nur ein Viertel, also 25.000 Euro. Wenn nur die Hälfte des Hausrates versichert ist, wird auch nur die Hälfte der Versicherungssumme ausbezahlt. Eine solchen Unterversicherung kann man begegnen mit einer Unterversicherungsverzicht. Damit erklärt sich die Versicherung bereit, in einem Schadensfall die Unterversicherung nicht zu prüfen und bis zur vollen Versicherungssumme auszubezahlen.

Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert eines Gegenstandes. Auch Reparaturkosten und eventuelle Wertminderungen werden ausgeglichen. Wenn ein Gegenstand durch einen Schaden in seiner Funktion nicht beeinträchtigt worden ist, kann auch der Schönheitsschaden ersetzt werden.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, kommt die Versicherung auch für Folgekosten auf. Dazu gehören z.B. der Transport beschädigter Gegenstände oder das Aufräumen der Wohnung. Wenn eingebrochen wurde und Schlüssel entwendet wurden, werden die Kosten für neue Schlösser übernommen. Ist die Wohnung durch einen Schaden nicht mehr gesichert, weil z.B. die Tür beschädigt wurde, können die Kosten für eine Bewachung geltend gemacht werden. Wenn Hausrat aufgrund eines Schadens zwischengelagert werden muss, zahlt ebenfalls die Versicherung.

Ausgeschlossen sind alle Leistungen, die für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr anfallen, nicht von der Hausratversicherung bezahlt werden.

 


Vertragsfragen


Verträgen können zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ansonsten findet eine automatische Verlängerung um ein Jahr statt. Wenn es einen Schadensfall gegeben hat, kann man innerhalb eines Monates kündigen. Dies gilt auch bei jeder Beitragserhöhung, selbst dann, wenn diese durch eine Umzug zustanden gekommen ist. Falls man mit einem Partner zusammenzieht und damit eine Hausratversicherung überflüssig wird, kann der neuere Vertrag gekündigt werden. Falls einer der beiden Verträge eine Versicherungssumme von weniger als 10.000 Euro hat, kann dieser auch gekündigt werden, wenn er der ältere ist.

 


Wie verhält man sich im Schadensfall?


Wenn ein Schaden eintritt, muss der Versicherte alles unternehmen, um die Folgen zu minimieren. Dazu gehört z.B., dass man gestohlene Kreditkarten sofort sperren lässt oder das Wasser abstellt bei einem Leitungswasserschaden. Ebenso ist der Versicherer unverzüglich zu informieren. Falls dieser dann Verhaltensregeln vorgibt, müssen diese befolgt werden.

 


Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?


Grundsätzlich können die versicherten Schäden jeden treffen. Da damit unter Umständen ein enormes wirtschaftliches Problem entstehen kann, lohnt sich eine Hausratversicherung fast für jeden Haushalt.

 


 

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