Startseite
   

www.aworldconnected.org


18.07.2009 18:06

Rechtsschutzversicherung

 


Grundsätzliches


In einer Rechtsschutzversicherung wird das Risiko eines Rechtstreites versichert. Sie kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung gilt nur für bestimmte Rechtsfälle, die im Vertrag festgelegt sind.

 


Leistungen und Kosten


Üblich ist eine Deckungssumme von 250.000 Euro pro Rechtsfall. Aber es gibt auch Rechtsschutzversicherungen ohne begrenzte Deckung. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten für den Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigen-Honorare und die Kosten der gegnerischen Partei, falls der Versicherte diese tragen muss. Strafkautionen, meist bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, werden ebenfalls übernommen.

Der Rechtsschutz gilt nicht nur in Deutschland. Die europäischen Staaten, die Azoren, Madeira, die kanarischen Inseln und die Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören zum Geltungsbereich. Oft gibt es auch einen begrenzten weltweiten Rechtsschutz, wenn der Aufenthalt nicht länger als 6 Wochen dauert. Wenn man sich länger im Ausland aufhält, sollte man über eine entsprechend angepasste Rechtsschutzversicherung nachdenken.

Die meisten Verträge beinhalten eine Selbstbeteiligung für jeden Rechtsfall. Wenn man die Selbstbeteiligung ausschließen möchte, muss man eine höhere Prämie bezahlen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn man damit rechnen muss, dass es relativ häufig zu Rechtsfällen kommt und damit durch die Selbstbeteiligung unverhältnismäßige Kosten auftreten können.

Fast immer beginnt der Rechtsschutz erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.

 


Wann bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?


Erst wenn ein Rechtsfall auftritt, das heißt, dass entweder eine versicherte Rechtsverletzung vorliegt oder behauptet wird, wird eine Rechtsschutzversicherung aktiv. Zwar gibt es auch bei einigen Anbietern die Möglichkeit, einen bestimmten Beratungsumfang mit aufzunehmen, aber in der Regel ist die Rechtsberatung ohne vorliegenden Rechtsfall nicht abgedeckt. Zudem werden auch die Erfolgsaussichten und die Schuldhaftigkeit des Versicherten überprüft.
Grundsätzlich nicht versichert sind z.B. Klagen vor dem Verfassungsgericht.

 


Was kann man versichern?


Rechtsschutzversicherungen sind fast immer modular aufgebaut, so dass man sich als Privatperson oder Unternehmen den benötigen Rechtsschutz aussuchen kann. In den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen wird genau definiert, welche Leistungen beansprucht werden können. Da diese von jedem Versicherer individuell gestaltet werden können, sollte man diese vor einem Vertragsabschluss genau studieren.
In den meisten Fällen lohnt es sich, ein individuelles Paket zu schnüren. Deswegen sollte man genau abwägen, in welchen Bereichen überhaupt Rechtsfälle mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten können. Nur für die wenigsten Versicherten ist der komplette Leistungsumfang sinnvoll.

 


Rechtsfälle aus folgenden Gebieten können versichert werden:


Arbeitsrecht


Der Rechtsschutz gilt nur für bestehende Dienst- und Arbeitsverhältnisse. Wenn man gekündigt wird, ausstehender Lohn nicht bezahlt wird oder der Arbeitgeber geben den Arbeitsvertrag verstößt, kann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.


Schadensersatz


Wenn man sich gegen Schäden versichern möchte, die man selber fahrlässig verursacht, benötigt man eine Haftpflichtversicherung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur, wenn man selber Schadensersatz einfordert.


Vertrags- und Sachenrecht


Hierunter fallen Rechtsfälle, die sich aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, gesetzlichen Schuldverhältnissen und Verträgen ergeben. Dazu zählen z.B. Streitigkeiten über Garantieansprüche oder Rechnungen. Auch die so genannte "Geschäftsführung ohne Auftrag" ist eingeschlossen. Wenn man z.B. einen Installateur beauftragt, den Rohrbruch bei einem Nachbarn zu beheben, der gerade in Urlaub ist, und der Nachbar später die Kosten nicht übernehmen will, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsfall. Bei dinglichen Rechten geht es z.B. darum, dass Eigentum vorenthalten wird. Wenn z.B. nach dem Ende einer Beziehung der ehemalige Lebenspartner unberechtigt Kleidung oder HiFi-Geräte behält, zahlt der Rechtsschutz die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten.


Wohnungs- und Grundstücksrecht


Mieter, Vermieter und Eigentümer können eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Allerdings muss man darauf achten, dass auch tatsächlich die entsprechende Nutzung versichert wird. Dies gilt besonders dann, wenn sich die Nutzungsart ändert. Wenn z.B. ein Eigenheim vermietet wird, benötigt man einen anderen Rechtsschutz als wenn man es selber nutzt.


Steuerrecht


Es gibt keinen Rechtsschutz für das Einspruchsverfahren. Dazu werden nur Klagen vor deutschen Verwaltungs- und Finanzgerichten geschützt. Immer dann, wenn zu Unrecht Steuern erhoben werden, oder Unklarheit über die rechtliche Lage besteht, hilft eine Rechtsschutzversicherung. Dies gilt z.B. wenn eine fehlerhafte Steuerberechnung vorliegt, aber auch wenn unberechtigte Einfuhrzölle erhoben werden.


Sozialrecht


Auch hier sind nur die Rechtsfälle an deutschen Gerichten versichert. Dabei kann es z.B. um Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung gehen, z.B. die Höhe des Arbeitslosengeldes, die Anerkennung von Rentenansprüchen oder um die Anerkennung einer Schwerbehinderung.


Verwaltungsrecht in Verkehrssachen


Abgedeckt sind Streitigkeiten, die mit dem Führerschein zu tun haben, solange es sich nicht um strafrechtliche oder ordnungswidrige Handlungen handelt.


Ordnungswidrigkeiten


Wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, werden die Verteidigungskosten übernommen, in der Regel sogar dann, wenn man vorsätzlich gehandelt hat. Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die mit Parken und Halten im Straßenverkehr einhergehen.


Strafrecht


In den Verträgen wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht-verkehrsrechtlichen Rechtsfällen unterschieden. Grundsätzlich gilt, dass nur Vergehen, die nicht vorsätzlich begangen wurden, abgedeckt sind. Bei einem verkehrsrechtlichen Rechtsfall kann dies dazu führen, dass die Versicherung bis zum Urteil bezahlt. Wenn dann eine Verurteilung wegen Vorsatz zustande kommt, fordert die Versicherung die entstandenen Kosten vom Versicherten zurück.
In nicht-verkehrsrechtlichen besteht nur dann Rechtsschutz, wenn laut Gesetz eine Verurteilung auch wegen Fahrlässigkeit möglich ist. Alle anderen Fälle sind nicht abgedeckt. Selbst wann man zu Unrecht angeklagt und freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten.


Spezial-Straf-Rechtsschutz


Im Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Strafrechtsfälle geschützt, die mit Vorsatz begangen wurden. Auch gutachterliche Kosten im Vorfeld eines Prozesses werden übernommen.


Beratungen im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht


Wann immer sich die Rechtslage in einem der genannten Bereiche verändert, kann eine kostenlose anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Dazu gehört z.B. die Prüfung eines Testamentes nach einem Todesfall. Wenn ein Anwalt jedoch danach weiter tätig ist, kann unter Umständen der Rechtsschutz für die vorherige Beratung entfallen.


Ehesachen


Wenn eine Ehe geschieden wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.


Unterhaltssachen


Alle Streitigkeiten, die mit Unterhaltsansprüchen zu tun haben. Dabei ist unerheblich, ob man derjenige ist, der den Unterhalt zahlen soll oder derjenige, der ihn einfordert.


Disziplinar- und Standesrecht


Wenn in einem Beruf ein Standesrecht (z.B. Apotheker, Ärzte) oder Disziplinarrecht (z.B. Soldaten) gilt, sind die damit zusammenhängenden Rechtsfälle versichert.


Opfer von Gewaltstraftaten


Es werden in der Regel die Kosten übernommen, die entstehen, wenn man eine Nebenklage durchführt. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist abgedeckt.

 


 

Neueste Artikel

21.10.2010 23:47: Fotografie: Die Geschichte von Bild und Kunst als Unikat
21.10.2010 23:45:
21.10.2010 23:32: Baufinanzierung   Der Traum vom Haus im Neubau oder
21.10.2010 23:21:
21.10.2010 23:25: Kontaktlinsen mit Farben:   Ideal als Alternative
17.06.2010 18:21: Gedichte - Entstehungsgeschichte und Wirkung Gedichte
17.06.2010 18:16: Frisuren Es gibt viele modische Haarschnitte, doch
17.06.2010 18:11: Beauty    
17.06.2010 17:58: Fettburner Diät - Fatburner Diät   Woher stammt
15.05.2010 17:51: PS3 - Playstation 3 Eine Spielekonsole in ihrer dritten
© aworldconnected.org Impressum