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18.07.2009 18:30

Schiffsbeteiligungen | Schiffsfonds | Skysails

 

 

Grundsätzliches


Schiffsbeteiligungen sind geschlossene Fonds, die dem Zweck dienen, ein Schiff zu kaufen oder zu bauen. Es handelt sich um spekulative Geldanlagen mit dem Risiko des Totalverlustes.

 


Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?


Eine Schiffsbeteiligung wird während des Platzierungszeitraumes angeboten. In dieser Phase können Anleger Anteile erwerben. Danach wird der Fonds geschlossen. Der Anleger wird als Kommanditist Anteilseigner einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft, entweder persönlich oder über einen Treuhänder. Die Anlage ist üblicherweise auf einen Zeitraum von 10-25 Jahren ausgelegt. Der Investor trägt die unternehmerischen Chancen und Risiken in dieser Zeit. Es gibt keinen Anspruch auf eine Verzinsung des Kapitals. Vom Totalverlust bis zum hohen Gewinn sind alle Szenarien möglich.
In einem Vertrag ist meist festgelegt, dass der Anleger keinerlei Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen hat. Dies kann problematisch sein, denn es ist aktuell noch schwierig, einen Beteiligung zu verkaufen. In Zukunft soll dies leichter werden. Dennoch wird ein Verkauf meist mit Verlusten einhergehen.

 


Wie ist die Rechtslage?


Im Prinzip kann jeder einen Schiffsfonds auflegen, denn es gibt keine staatliche Kontrolle. Niemand muss nachweisen, dass er über die nötigen Fähigkeiten verfügt, ein solches Finanzinstrument zu verwalten. Es gibt auch keine Regeln, welche Schiffe gebaut oder erworben können. Die gesamte Struktur des Fonds ist ungeregelt.


Die häufigste Rechtsform ist die GmbH & Co. KG. Geleitet wird der Fonds dann von einem Gesellschafter, der persönlich haftet. Die Beteilung und die Rechte der Anleger sind im Gesellschafts- oder Treuhandvertrag geregelt. Dazu ist der Emissionsprospekt, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wird, verbindlich. Laut Prospekthaftung müssen alle relevanten Daten im Prospekt aufgeführt sein. Die BaFin kontrolliert dies allerdings nicht und nimmt nur eine rein formale Prüfung vor. Der Anbieter stellt ein Prospektprüfungsgutachten zur Verfügung, dass ein Wirtschaftsprüfer in seinem Auftrag erstellt hat.


Aufgrund der großen rechtlichen Freiheiten sind Schiffsfonds sehr heterogen gestaltet. Für einen Anleger kann dies äußerst problematisch sein. So kann ein Anleger unter bestimmten Umständen mit seinem Vermögen haften. Dies tritt dann ein, wenn aus dem Fonds Rückzahlungen des Kapitals getätigt werden und dabei die so genannte Haftsumme unterschritten wird. In diesem Fall kann der Anleger z.B. im Fall einer Insolvenz von Dritten zur Rechenschaft gezogen werden. Deswegen sollte man vertraglich eine möglichst niedrige Haftsumme vereinbaren.

 


Welche Steuern fallen an?


Schiffsbeteiligungen (SkySails) haben insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer große Vorteile. Dies gilt allerdings nur, wenn der Anleger mit Namen im Handelsregister eingetragen ist. Bei einem Treuhänder-Modell ist dies nicht der Fall.


Wenn ein Schiffsfonds verschenkt oder vererbt wird, wird der Steuerbilanzwert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dadurch kommt es oft sogar zu negativen Schenkungs- und Erbschaftswerten, wenn z.B. durch erfolgte Rückzahlungen rechnerisch die die Einlage negativ bewertet wird. Dazu kommt ein Freibetrag von 225.000 Euro, allerdings nur jeweils alle 10 Jahre. Zudem profitiert von man von einer gesetzlichen Tarifbegrenzung (§ 19a ErbStG) und einem Bewertungsabschlag in Höhe von 35 Prozent (§ 13a ErbStG). Allerdings bleiben diese Vorteile nur dann wirksam, wenn der Begünstigte den Schiffsfonds mindestens 5 Jahre lang hält und in dieser Zeit nicht mehr als 52.000 Euro entnimmt. Auch wenn die Gesellschaft aufgegeben wird innerhalb dieser Frist, entfallen die Steuervorteile.


Die genannten steuerrechtlichen Vorteile sind durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvL 10/02) am 7. November 2007 für verfassungswidrig erklärt worden. Bis zum 31.12.2008 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung treffen. Wie diese im Detail aussehen wird ist noch unklar. Zum gleichen Zeitpunkt soll auch eine komplette Erbschaftssteuerreform in Kraft treten.

 


Welche Renditen sind möglich?


Die Renditen der einzelnen Fonds sind sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt liegen sie im oberen einstelligen Bereich nach Steuern. In den letzten Jahren sind die Renditen jedoch gesunken. Wenn man nur auf die Rendite schaut, können deshalb auch andere Anlagen problemlos mithalten. Erst durch die steuerliche Begünstigung bei der Vererbung und Schenkung sind Schiffsfonds wirklich attraktiv.

 


Wer bietet eine Schiffsbeteiligung an?


Die 20 größten Emissionshäuser für Schiffsbeteiligungen bzw. SkySails geben über 90 % aller Fonds aus. Die größten Anbieter sind MPC Capital, Lloyd Fonds, HCI Capital, König & Cie. und Dr. Peters.

 


Für wen sind Schiffsbeteiligungen geeignet?


Schiffsfonds sind völlig ungeeignet für den normalen Privatanleger. Durch die rechtliche Struktur gibt es keine Verlässlichkeit bei Schiffsfonds. Die Qualität eines Schiffsfonds kann nur ein Anlagenspezialist bewerten. Aber selbst ein guter Fonds mit seriöser Struktur hat stets das Risiko des Kapitalverlustes. Zudem sind durch das oben genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch die steuerlichen Vorteile im Vergleich zu anderen Anlagen auf dem Prüfstand.
Wenn man in Schiffsfonds investieren will, sollte man dies nur mit dem Teil des Vermögens machen, auf den man im Notfall auch verzichten kann. Zudem muss einen langfristigen Anlagehorizont haben. Da es sich um sehr spekulative Anlagen hat, sollte allenfalls ein kleiner Teil des Portfolios aus Schiffsfonds bestehen.

 


Was gilt es zu beachten?


Wie bei allen anderen Anlageinstrumenten gilt, dass man nur dann investieren sollte, wenn man das Produkt vollständig versteht. Dazu gehört auch eine Bewertung der Risiken. Zudem sollte man überlegen, ob man nicht mit anderen Produkten, die weniger spekulativ sind, ähnliche Gewinne erzielen kann.
Jedes Detail des Prospektes und des Vertrages sollte geprüft werden. Insbesondere das Prospektprüfungsgutachten sollte man einsehen. Besteht auch nur der geringste Zweifel an der Seriosität des Anbieters, sollte man auf den Kauf verzichten. Vorsichtig sollte man bei Bewertungen und Analysen durch verschiedene Anbieter sein. Wie sich in der Finanzkrise 2008 bei den Rating-Agenturen gezeigt hat, besitzen Analyse-Spezialisten oftmals nicht die nötige Unabhängigkeit. Deswegen sollte man in erster Linie dem eigenen Sachverstand trauen. Ist der nicht vorhanden, ist man mit einfacheren Finanzprodukten, die leichter zu verstehen und weniger risikoreich sind, besser bedient.

 


 

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